Neuer Sachkundenachweis für Hundehalter:innen ab 1. Juli 2026

Nach jahrelangen Erfahrungen mit lokalen Modellen (z.B. Wien) hat der Gesetzgeber beschlossen, nationale Mindeststandards für Hundehalter einzuführen. Hintergrund ist u.a. die Reduktion von Unfällen, die Verbesserung des Tierwohls und die klare Regulierung von Verantwortlichkeiten für Tierhalter.

 

Deshalb gelten ab 1. Juli 2026 in ganz Österreich neue, einheitliche Regeln für die Hundehaltung.

 

VOR der Anschaffung eines Hundes ist ein vierstündiger Theorie-Kurs Pflicht. Hier werden Grundlagen zur Haltung, Pflege, Gesundheit, Kommunikation, Entwicklung und rechtlichen Pflichten vermittelt.

 

Innerhalb des ersten Jahres nach Anschaffung folgt eine praktische Einheit mit zwei Stunden. Dies geschieht mit dem eigenen Hund, um Alltagssituationen, Handling und Sicherheit zu trainieren. Der Hund muss hierfür mindestens sechs Monate alt sein.

 

Die Sachkunde-Kurse gelten bundesweit und sind in dem Bundesland, in dem die Tierhaltung erfolgt zu absolvieren.

Personen, die bereits einen Hund halten, dieser in der Heimtierdatenbank gemeldet sowie den Sachkundenachweis ihres Bundeslandes absolviert haben, brauchen den neuen Sachkundenachweis nicht.